Der Insolvenzberater für den Gläubiger

Für unsere Mandanten in Handwerk, Wirtschaft und Industrie gestalten wir die vertraglichen Rahmenbedingungen und passen als Insolvenzberater die wirtschaftlichen Vorgaben an die rechtlichen Voraussetzungen an.

Gläubigerberatung


Für unsere Mandanten in Handwerk, Wirtschaft und Industrie gestalten wir die vertraglichen Rahmenbedingungen und passen die wirtschaftlichen Vorgaben an die rechtlichen Voraussetzungen an. Eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen mit den eigenen Kunden und Lieferanten sichert die eigenen Interessen in der Krise der Vertragspartner und schafft größtmögliche Sicherheit durch die Implementierung insolvenzfester Rechte.

Bei einem Forderungsausfall der eigenen Kunden oder Lieferanten setzen wir die Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter durch und minimieren den wirtschaftlichen Schaden.

Geschäftliche Beziehungen mit Unternehmen in der Krise bergen erhebliche wirtschaftliche Risiken. Neben dem Verlust der eigenen Forderungen sind es insbesondere insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche, die es einem späteren Insolvenzverwalter ermöglichen, gegenüber dem Geschäftspartner Forderungen zu stellen. Die rechtzeitige Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen verhindert rechtliche Auseinandersetzungen und gewährleistet höchstmögliche Rechtssicherheit.