Der Insolvenzberater für den Schuldner
Die Vorbereitung der Sanierung in einem manchmal unvermeidbaren Insolvenzverfahren ist unsere Aufgabe. Stellen Sie die Weichen für das Insolvenzverfahren mit dem Insolvenzberater aus Köln.
Beratung für Unternehmen
Die Ursachen für Unternehmenskrisen sind vielfältig. Marktveränderungen, Defizite im Rechnungswesen, fehlende Auslastung oder zu hohe Kosten führen oftmals zur wirtschaftlichen Schieflage von Unternehmen. Umsatz und Ertrag gehen zurück, der Kreditrahmen ist ausgeschöpft, fällige Zahlungen können nicht mehr erbracht werden.
Die Vorbereitung der Sanierung in einem manchmal unvermeidbaren Insolvenzverfahren ist unsere Aufgabe. Die Ausarbeitung eines Insolvenzplans parallel zur Erstellung des Insolvenzantrages kann dabei die Weichen für das anstehende Insolvenzverfahren stellen.
Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern
Die Risiken der persönlichen Haftung sind für die Geschäftsleitung, Vorstände und Aufsichtsräte erheblich. Die Anforderungen an die Unternehmensführung haben sich in den letzten Jahren durch gestiegene rechtliche Anforderungen und strengere Rechtsprechung wesentlich erhöht. In der Krise der Unternehmung oder gar im Vorfeld der Insolvenz steigen diese Risiken exponentiell an.
Spätestens mit der Modernisierung des Gesellschaftsrechts im Jahr 2008 sind auch die Risiken für Gesellschafter und Aktionäre erheblich gestiegen.
Bereits bei der Gründung der Gesellschaft bzw. der Übernahme der Geschäftsleitung oder dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen werden die Weichen für die Vermeidung einer Haftung oder jedenfalls der Minimierung eines Haftungsrisikos gestellt.
Wo vorbeugende Maßnahmen zu spät kommen, müssen oftmals in kürzester Zeit strategische Entscheidungen getroffen werden, die zu einer Begrenzung der Haftung führen. Ist dies nicht mehr möglich, kann eine Entschuldung im Insolvenzverfahren insbesondere auch durch einen Insolvenzplan erfolgen.
Beratung von Privatpersonen
Das Insolvenzrecht ermöglicht auch die Entschuldung mittelloser Personen. Bleibt ein Einigungsversuch erfolglos, begleiten wir bei der Vorbereitung und Einleitung des Insolvenzverfahrens ebenso wie im eröffneten Insolvenzverfahren und dem anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren.
Wir bereiten dabei alle notwendigen und sinnvollen Verfahrensanträge vor, unterstützen oder übernehmen die Kommunikation mit dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter.